eTA Kanada – Die Electronic Travel Authorization für Kanada

eTA Kanada – Electronic Travel Authorization Canada (Symbolbild)

Für die Einreise nach Kanada wurde vor einigen Jahren die eTA (Electronic Travel Authorization) eingeführt. Bei der eTA handelt es sich um eine elektronische Reisegenehmigung, die online beantragt werden muss. Die eTA ist kein Visum und keine Einreisegenehmigung für Kanada.

Wir geben Ihnen hier alle Informationen, die Sie für Ihren schnellen und erfolgreichen eTA-Antrag brauchen, damit Ihre Einreise nach Kanada problemlos verläuft.

Inhalt

Was ist die eTA?

Die eTA ist eine Reisegenehmigung für Reisen mit dem Flugzeug nach oder durch Kanada. eTA steht für »Electronic Travel Authorization« (Eletronische Reisegenehmigung). Im Folgenden erläutern wir alle Details zur eTA. Sie wollen die eTA sofort beantragen? Wir geben Ihnen den Link zum Antrag auf der offiziellen Website der kanadischen Einwanderungsbehörde weiter unten im Artikel.

Wer braucht die eTA für Kanada?

Kanada änderte die Einreisebestimmungen für Staatsangehörige aus allen Ländern außerhalb der USA, für deren Einreise kein Visum erforderlich ist und deren Einreise mit dem Flugzeug, also auf dem Luftweg erfolgt. Das betrifft also insbesondere auch Staatsbürger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die ja kein Visum für einen Aufenthalt im Urlaub für bis zu sechs Monate benötigen.

Alle Reisenden einer Gruppe müssen eine eigene eTA für Kanada beantragen, also auch Kinder. Bitte beim Antrag nicht vergessen. Man füllt dann als Elternteil den Antrag für Minderjährige aus.

Wichtig: Auch für den Transit ohne eigentliche Einreise nach Kanada, also die Zwischenlandung zum Beispiel beim Weiterflug in die USA, ist die eTA für Kanada zusätzlich zur ESTA für die USA zwingend erforderlich. Für die Einreise nach Kanada auf dem Seeweg oder auf dem Landweg braucht man die eTA nicht.

Die Electronic Travel Authorization (eTA) ist ein ähnliches Programm, wie es bereits länger aus den USA (Electronic System for Travel Authorization – ESTA) bekannt ist.

Kosten und Gültigkeit

Die Gebühr für die eTA beträgt 7 Kanadische Dollar (CAD, derzeit etwas mehr als 5 Euro). Falls irgendwo mehr gefordert wird, ist das nicht die offizielle Seite der IRCC (den Link finden Sie Link am Ende dieses Beitrags), sondern ein Dienstleister oder gar ein Betrüger. Wer nicht bewusst so einen Dienst in Anspruch nehmen möchte, sollte sofort abbrechen, wenn eine höhere Gebühr gefordert wird. Die IRCC (Immigration, Refugees and Citizenship Canada) ist die Einwanderungsbehörde von Kanada und damit für den Grenzverkehr verantwortlich.

Die fälschlicherweise oft als Visum oder als Einreisegenehmigung verstandene und bezeichnete Reisegenehmigung ist ab Ausstellungsdatum für fünf Jahre gültig und lässt sich in diesem Zeitraum für beliebig viele Reisen nutzen, sofern nicht vorher der bei der Beantragung angegebene Reisepass ungültig wird oder die eTA widerrufen bzw. eine neue ausgestellt wird. Die eTA gilt nur zusammen mit dem Reisepass, der beim Antrag angegeben wurde. Ist der Reisepass nicht mehr gültig oder haben Sie einen neuen (oder zusätzlichen) Pass, ist für diese Reisepassnummer die eTA neu zu beantragen und gilt auch wieder nur zusammen mit diesem Pass.

Wichtig: Die eTA ist kein Visum! Ebenso stellt die eTA keine Einreisegenehmigung oder Einreiseerlaubnis dar, also keine Genehmigung zur Einreise nach Kanada, sondern nur die Erlaubnis, ein Flugzeug Richtung Kanada besteigen zu können. Über die Einreise und die Erlaubnis, bis zu sechs Monate als Tourist in Kanada zu bleiben, entscheidet weiterhin der Officer am kanadischen Zielflughafen. Es ist also eine Reisegenehmigung. Nicht mehr, nicht weniger.

Der eTA-Antrag im Überblick

Reisepass und Kreditkarte für den eTA-Antrag online

Alle Flugreisenden müssen laut der aktuellen Einreisebestimmungen vor dem Abflug nach Kanada die eTA online beantragen. Das Verfahren ist schnell, einfach und papierlos.

Für den Antrag benötigen Sie einen gültigen Reisepass, eine E-Mail-Adresse und eine Kreditkarte oder Debitkarte zur Zahlung der Gebühr von sieben Kanadischen Dollar. Das Verfahren bei der Antragstellung wird über eine gesicherte und verschlüsselte Verbindung abgewickelt, sodass die persönlichen Daten und die Zahlungsangaben nicht in falsche Hände geraten können. Bitte beantragen Sie die eTA nur bei der offiziellen Website der Behörde und nicht bei einer sogenannten Agentur. Den Link zur offiziellen Website für den Antrag gibt es am Ende dieses Beitrags. Leider sind unter Bezeichnungen wie »Visum Kanada« oder »eTA Visum für Kanada« sehr viele Betrüger unterwegs, die oftmals für sehr stark überhöhte Gebühren ihre Dienste anbieten. Bitte passen Sie auf, dass Sie Ihren Antrag nur bei der Behörde stellen, nicht bei einem dieser unseriösen Anbieter.

Jeder Reisende füllt einen eigenen Online-Antrag aus, der in der Regel innerhalb weniger Minuten nach Absenden bestätigt wird. Es kann aber auch Rückfragen zum Antrag geben, die dann per E-Mail ankommen. Sie sollten daher nach dem Antrag bis zur Bestätigung der eTA Ihre E-Mails prüfen – auch den Spam-Ordner!

Die eTA ist auch für Kinder Pflicht. Bei der Antragstellung kann ausgewählt werden, ob man für sich selbst oder für andere Reisende, also z. B. die eigenen Kinder, den Antrag stellt.

Der Antrag kann nur auf Englisch oder Französisch ausgefüllt werden. Ein Antragsformular auf Deutsch gibt es leider nicht. Die untenstehenden Informationen sollten aber ausreichen, um auch mit weniger geübten Fremdsprachenkenntnissen den eTA-Antrag erfolgreich ausfüllen zu können.

Die Fragen im Antragsformular sind nicht deckungsgleich mit denen der schon bekannten Declaration Card, die im Flugzeug oder bei Ankunft am Flughafen auszufüllen ist oder per eDeclaration-App. Diese Prozedur entfällt nicht, weil sie sich auf die jeweilige Einreise bezieht, während die eTA bis zu fünf Jahre gültig ist und eine allgemeine Reiseerlaubnis darstellt.

Alle genannten Reisenden müssen verpflichtend vor dem Abflug die eTA beantragen.

Es ist übrigens keine Pflicht, die eTA schon vor der Buchung eines Flugtickets zu beantragen. Trotzdem wird diese Reihenfolge von der IRCC und von uns empfohlen. Sollte die eTA wider Erwarten abgelehnt werden, sitzt man so nicht auf einem Flugticket nach Kanada, das man nicht benutzen kann. Vorstrafen oder Fehlverhalten in der Vergangenheit in Kanada können zu Ablehnungen oder zumindest zu Rückfragen führen. Wer erst kurz vor dem Abflug seine eTA beantragt, kommt hier schnell in Zeitnot.

Der eTA-Antrag im Detail

eTA-Formular, Ausschnitt
Ausschnitt des eTA-Formulars. Mit Klick auf die Abbildung können Sie das ganze Formular ansehen.

Der Antrag kann in englischer oder französischer Sprache gestellt werden. Folgendes sollten Sie für den Online-Antrag bereithalten:

  • Gültiger Reisepass
  • Kreditkarte oder Debitkarte (VISA oder Mastercard)

Im Verlauf des Online-Antrags für die eTA werden folgende Informationen abgefragt:

  • Name (Erläuterungen zu den Namensangaben)
  • Geburtsdatum, -land und -ort
  • Eventuelle zusätzliche Staatsbürgerschaft
  • Geschlecht
  • Eventuelle frühere Anträge auf Einreisegenehmigung oder Bleiberecht in Kanada
  • Zur Verfügung stehende Geldmenge für den Besuch in Kanada
  • Reisepass-Nummer (zweimal, Erläuterung zur Passnummer), Ausstellungsland, Ausstellungs- und Ablaufdatum
  • Beruf (Berufsfeld)
  • Berufsbezeichnung
  • Arbeitgeber, Land, Ort und Beginn der Beschäftigung (Jahr)
  • Gewünschte Sprache bei Rückfragen (Englisch oder Französisch)
  • E-Mail-Adresse (zweimal)
  • Adresse (Apartment-Nummer, Hausnummer, Straße, Straße [Adresszusatz], Ort [keine Postleitzahl!], Land)
  • Bei bereits geplanter Reise: Reisedatum und Zeit des Flugs
  • Eventuelle Einreiseverweigerungen in Kanada oder anderen Ländern
  • Eventuelle Straftaten, die man begangen hat oder wegen derer man verurteilt wurde
  • Eventueller Kontakt zu Tuberkulosepatienten
  • Eventuelle gesundheitliche Beschwerden
  • Zusätzliche Angaben oder dringende Reisegründe

Viele Reisende aus Deutschland möchten die eTA gern auf Deutsch beantragen. Das Formular ist jedoch trotz der großen Zahl deutschsprachiger Reisender bisher nicht auf Deutsch verfügbar. Es ist unwahrscheinlich, dass jemals eine deutsche Version angeboten wird. Da es vielen schwerfallen wird, alle Fragen ohne weitreichende Kenntnisse in einer der beiden vorgegebenen Sprachen zu beantworten, hat sich die IRCC entschlossen, in vielen anderen Sprachen Erläuterungen für die Antragsteller zur Verfügung zu stellen. Die deutsche Version finden Sie hier (PDF, 1,1 MB)

Namensangaben

Abgefragt werden Nachname und Vorname(n). Einzutragen sind die Namen so, wie sie in den entsprechenden Feldern im Reisepass stehen. Eventuelle Namenszusätze gehören aber nicht in das Formular.

Wichtig bei Namen mit Umlauten oder ß: Nicht alle Zeichen sind im Antrag erlaubt. Ich zitiere aus der deutschen Ausfüllhilfe, die oben verlinkt ist: „Beim Ausfüllen Ihres eTA-Antragsformulars sind nur lateinische oder römische Schriftzeichen (Aa, Bb, Cc, usw.) und französische Akzente (é, è, ë, ü) erlaubt. Das Ausstellungsland Ihres Reisepasses ist für die Transliteration Ihres Namens in lateinische oder römische Schriftzeichen verantwortlich. Sollte Ihr Reisepass eine Transliteration Ihres Namens erhalten, so tragen Sie bitte diese Transliteration im Antragsformular ein.“ Diese Transliteration findet sich im maschinenlesbaren Teil des Ausweises. So wie dort ist der Name dann anzugeben.

Etwas Verwirrung verursacht hier erfahrungsgemäß der Geburtsname, der in deutschen Reisepässen auch im Feld »Name« steht, wenn auch in einer neuen Zeile. Die Ausfüllhilfe zur eTA geht weder in der englischen noch in der deutschen Version explizit auf den Geburtsnamen ein. Wir haben die IRCC in dieser Sache um Klärung gebeten. Die Antwort war eindeutig: Bestandteile des Nachnamens, die sich auf ein Partnerschaftsverhältnis beziehen und die »geb.«-Angabe sollen beim Ausfüllen des Antrags ausgelassen werden. Hier der Text der Antwort im Original:

Where an issuing state has included »épouse de,« »spouse of,« »geb.« or a similar spousal indicator in the machine-readable zone or the visual inspection zone of a travel document, clients should omit this and any names following it as part of their surname when applying for an Electronic Travel Authorization (eTA). For example, if a client’s passport indicates »Meyer geb. Schulze« in the surname field, the client should indicate »Meyer« only in the surname field on the eTA application form. If a client’s passport simply indicates »Meyer« in the surname field, the client should indicate »Meyer« as their surname on the eTA application form. If a client’s passport indicates »Meyer-Schulze« in the surname field, the client should enter »Meyer-Schulze« as their surname on the eTA application form.

Übersetzung: Wenn der ausstellende Staat ein »épouse de,« »spouse of,« »geb.« oder ein anderes eheliches Kennzeichen in den maschinenlesbaren Bereich oder den Bereich für die visuelle Prüfung eines Reisedokuments eingefügt hat, soll der Reisende dieses und alle folgenden Namen nicht als Bestandteil des Nachnamens angeben, wenn er die Electronic Travel Authorization (eTA) beantragt. Beispiele: Wenn im Pass als Nachname steht »Meyer geb. Schulze«, ist nur »Meyer« in das Nachname-Feld im eTA-Formular einzutragen. Wenn nur »Meyer« als Nachname im Pass steht, ist ebenfalls nur »Meyer« im Formular anzugeben. Wenn im Pass »Meyer-Schulze« steht, sollte auch »Meyer-Schulze« als Nachname im eTA-Antragsformular eingetragen werden.

Der Teil »geb. Geburtsname« gehört demnach nicht in das Formular ins Feld »Last name(s)«. Doppelnamen sind allerdings wie üblich mit Bindestrich einzugeben.

Im Feld »First name(s)« sind alle Vornamen exakt so einzutragen, wie sie im Reisepass im Feld »Vornamen« stehen. Auch, wenn Ihr Rufname anders lautet, sollten Sie auf keinen Fall von den Angaben im Pass abweichen. Das gilt übrigens auch für die Flugtickets. Auch dort ist genau diese Angabe exakt so gefordert.

Reisepassnummer

Bei der Eingabe der Reisepassnummer werden immer wieder Fehler gemacht, die zum Teil leider auch sehr naheliegend sind. So wird oft nicht nur die Passnummer eingegeben (9-stellig, oben rechts in deutschen Reisepässen), sondern noch zwei weitere Zeichen, die unten im maschinenlesbaren Teil des Reisepasses stehen. Das hat zur Folge, dass die eTA zwar bewilligt wird, sie jedoch mit einem Reisepass verknüpft ist, der gar nicht existiert. So ist es nicht möglich, für einen Flug nach Kanada einzuchecken und es kommt zu vermeidbarer Hektik am Flughafen, weil schnell eine neue eTA beantragt werden muss und man nur hoffen kann, dass diese in wenigen Minuten freigegeben wird.

Ein weiterer häufiger Fehler ist durch die Wahl der Schriftart bedingt, in der die Passnummer angegeben ist. Die Zahl 0 und der Buchstabe O sind hier nicht zu unterscheiden. Das führt leider häufig zu Fehleingaben, die wiederum zum gleichen Problem führen wie oben: Die eTA wird bewilligt, hängt aber an einem nicht existierenden Reisepass und der eigene, echte Reisepass ist nicht mit einer gültigen eTA verbunden. Das Fatale daran: Der Antragsteller wiegt sich in Sicherheit, hat er doch seine Bestätigung für die eTA bekommen und kann gar keinen Fehler erkennen.

Was da hilft, ist die Information, dass es den Buchstaben O in Passnummern nicht gibt. 0 und O kann mit diesem Wissen nicht verwechselt werden. In einer Information zu den Passnummern schreibt das Innenministerium: Die neue Seriennummer in deutschen Reisepässen setzt sich nunmehr aus den Ziffern 0-9 und Buchstaben des lateinischen Alphabets zusammen. »Insgesamt werden 27 Zeichen (Ziffern und Buchstaben) verwendet. Zur Vermeidung sinntragender Wörter und der Sicherstellung der OCR-Lesbarkeit wurde auf die Verwendung der Vokale (A, E, I, O, U) und bestimmter Buchstaben (B, D, Q, S) verzichtet.« (Nachzulesen im PDF, das beim BMI (Bundesministerium des Innern) heruntergeladen werden kann.)

Daraus lässt sich eine einfache Faustregel ableiten: Könnte ein Buchstabe mit einer Zahl verwechselt werden, ist immer die Zahl korrekt. Es ist immer 0 statt O, immer 8 statt B usw.

Mit den Fragen im eTA-Antrag soll sichergestellt werden, dass es dauerhafte Verbindungen in die Heimat gibt, die es wahrscheinlich machen, dass man Kanada nur zum Besuch (z. B. als Urlaub) bereist und anschließend wieder nach Hause fliegt. Mit der Frage zum verfügbaren Geld soll sichergestellt werden, dass man sich während seines Aufenthalts selbst versorgen kann. Es wird allerdings explizit nach Geld gefragt, das man während der Reise mit sich führen wird. Da viele Reisende mehr und mehr dazu übergehen, nur geringe Summen an Bargeld mitzuführen und den Rest per Kreditkarte zu zahlen oder sich vor Ort mit Bargeld zu versorgen, kann die Angabe hier auch realistisch niedrig gehalten werden. Wir haben »$1 – $999« ausgewählt und die Anträge wurden ohne Rückfrage freigegeben. Die Frage taucht übrigens nicht in jedem Antrag auf.

Die Fragen zum Beruf und Arbeitgeber sollte man wie alle anderen auch wahrheitsgerecht beantworten. Sich in den Berufsfeldern und anschließend bei der Berufsbezeichnung einzuordnen, kann ein wenig schwierig sein, weil man keine eigenen Angaben formulieren, sondern nur aus vorgegebenen Listen auswählen kann. Wenn es die exakte Berufsbezeichnung dort nicht gibt, sollte man etwas Ähnliches oder Allgemeineres wählen.

Seit einiger Zeit wird auch gefragt, ob man schon weiß, wann man nach Kanada einreisen wird. Beantwortet man diese Frage mit »Yes«, wird noch nach dem Datum und sogar nach der Uhrzeit des Flugs gefragt. Ich hatte schon einige Rückfragen dazu, weil man sich bei der Angabe in der Zeitzone vertan hat und dadurch die Flugzeiten falsch waren oder teilweise sogar der Tag der Einreise auf einem anderen Datum lag.

Dazu folgende Hinweise: Mit »If you don’t know, you may enter an approximate date/time« bekommt man im Formular ausdrücklich gesagt, dass auch ähnliche Daten bzw. Zeiten kein Problem sind. Man muss also keine neue eTA beantragen, nur weil man sich bei den Flugzeiten vertan hat und das später erst realisiert. Mir ist auch kein Fall bekannt, bei dem das zu Problemen geführt hätte. Wenn man vorher angibt, noch nicht zu wissen, wann man nach Kanada fliegt, wird man aber auch gar nicht erst nach den Daten gefragt. Und da die IRCC selbst empfiehlt, die eTA vor der Flugbuchung zu beantragen, ist es auch legitim, die Frage zu verneinen.

Gebührenaufstellung für den eTA-Antrag

Zur Zahlung der 7 Dollar Gebühr brauchen Sie zwingend eine Kreditkarte. Derzeit werden nur Karten von VISA oder Mastercard akzeptiert. Pre-Paid-Karten beider Anbieter (Debit Cards) werden auch angenommen.

Bearbeitungszeit: Nach Absenden des Antrags sollte im Regelfall innerhalb weniger Minuten die Bestätigung der Behörde an den Antragsteller per E-Mail erfolgen. Bei kürzlich erneuerten Anträgen des CamperCo-Teams hat es zwischen 3 und 5 Minuten gedauert. Und die Rückmeldungen unserer Kunden bezüglich ihrer eigenen Anträge bestätigen, dass das auch eher die Regel als die Ausnahme ist.

Sie werden über den Status des Antrags per E-Mail informiert. Bitte stellen Sie daher sicher, dass Sie unter der angegebenen E-Mail-Adresse erreichbar sind und prüfen Sie auch den Spam-Ordner. Speichern Sie die E-Mail mit der Bestätigung ab und/oder notieren Sie sich die eTA-Nummer. Ohne die Nummer können Sie keine Auskünfte zum Status Ihrer Reisegenehmigung erfragen.

Mögliche Rückfragen zum Antrag erreichen Sie auch per E-Mail. Sie sollten daher gerade in den ersten Stunden und Tagen nach der Beantragung Ihre E-Mails kontrollieren, um bei eventuellen Rückfragen der Einwanderungsbehörde von Kanada schnell reagieren zu können. Sollte direkt eine Bestätigung kommen, müssen Sie nicht mehr auf Rückfragen warten. Eine einmal bestätigte Reiseerlaubnis wird nicht später noch ungültig.

Bestätigung der eTA

Es ist nicht nötig, sich die E-Mail mit der Bestätigung auszudrucken. Die eTA ist elektronisch über die Reisepassnummer mit dem Reisepass verknüpft und kann von den berechtigten Stellen (Einreisebehörde von Kanada, aber auch die Mitarbeiter am Check-in der Fluggesellschaft) auch ohne die Bestätigungs-E-Mail eingesehen werden. Dazu ist es natürlich notwendig, dass Sie mit dem Reisepass reisen, der für den Antrag genutzt wurde und die Passnummer richtig ist.

Aber auch, wenn ein Ausdruck der Bestätigungs-E-Mail nach den offiziellen Vorgaben nicht notwendig ist, fühlt sich der ein oder andere damit eher auf der richtigen Seite. Zudem erreichen uns im letzten Jahr ein paar Rückmeldungen dazu, dass Fluggesellschaften beim Check-in für den Flug nach Kanada die gedruckte Bestätigung sehen wollen. Bevor man lange diskutiert, kann man lieber entspannt den Ausdruck aus der Tasche ziehen, finden wir.

Was passiert bei einem Fehler im Antrag?

Wenn Sie nachträglich feststellen, dass Sie einen Fehler bei der Beantragung deiner eTA gemacht haben, z. B. eine falsche Passnummer angegeben, sich beim Namen verschrieben oder fälschlicherweise doch deinen Geburtsnamen angegeben haben, sollten Sie einfach einen neuen Antrag auf der offiziellen Seite der Behörde stellen.

Ein neuer Antrag löscht automatisch die bereits für diesen Reisepass bestehende eTA. Sie müssen also keine Sorgen haben, dass es Verwechslungen wegen einer doppelten eTA geben könnte. Und im Fall einer falschen Passnummer gab es ja für Ihre richtige Nummer eh noch keine eTA.

Zusammenfassung

  • eTA verpflichtend für alle Einreisen auf dem Luftweg seit dem 10.11.2016 für Reisende nach Kanada aus Ländern ohne Visumspflicht, auch für Transitreisende
  • Die eTA ist kein Visum und keine Einreisegenehmigung!
  • Mitreisende Kinder brauchen ebenfalls eine eigene eTA
  • Für den Antrag erforderlich: Reisepass, E-Mail-Adresse, Kreditkarte oder Debitkarte (VISA, Mastercard, American Express)
  • Kosten: 7 Kanadische Dollar (CAD)
  • Gültig für 5 Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses, je nachdem, was früher eintritt
  • Gültig für unbegrenzt viele Reisen in diesem Zeitraum
  • Die Bestätigung muss nicht ausgedruck und mitgenommen werden, da die eTA mit dem Reisepass elektronisch verbunden ist. Wir empfehlen aber mittlerweile trotzdem, einen Ausdruck mitzuführen, um Diskussionen beim Check-in vorzubeugen.

Dienstleister für den eTA-Antrag

Wir raten grundsätzlich dazu, den Antrag ausschließlich direkt bei der IRCC zu stellen. Das ist auch die günstigste Möglichkeit, weil dort nur die Gebühr von 7 Kanadischen Dollar entrichtet werden muss. Wer jedoch trotz der Erläuterungen hier auf der Seite mit dem englischen bzw. französischen Formular Probleme hat, kann seinen eTA-Antrag auch über einen Dienstleister in deutscher Sprache stellen. Mit einem unseres Erachtens gerade noch fairen Preis von 24,95 Euro (Stand Mai 2022) ist das zum Beispiel bei VisumAntrag.de möglich. Im Preis ist die eTA-Gebühr von 7 Dollar bereits enthalten und die eingegebenen Daten werden vom Dienstleister geprüft, sodass Fehler weitgehend vermieden werden. Die Zahlung ist bei diesem Dienstleister auch per Sofortüberweisung, Giropay, eps-Überweisung und PayPal möglich, was ihn auch zu einer Alternative macht, wenn man die für die direkte Beantragung nötige Kreditkarte nicht hat.

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