Gepäckbestimmungen für Langstreckenflüge
Langstreckenflüge – und dazu gehören die Flüge von Europa nach Kanada und in die USA – stellen uns immer wieder vor unzählige Fragen: Was darf ins Handgepäck? Wie schwer darf mein Koffer sein? Ist mein geliebter Rucksack zu groß für das Handgepäck? Und wohin mit meiner Fotoausrüstung und meinen Medikamenten? Wir beantworten hier diese Fragen und geben zusätzlich noch ein zahlreiche Tipps für das Gepäck auf Ihrer nächsten Flugreise.
Inhaltsverzeichnis
Koffer
Wohnmobilreisen sind oft lange Reisen von drei Wochen und mehr. Noch dazu wird überall empfohlen, sich auf quasi jedes Wetter einzustellen. Die Frage, wie schwer ein Koffer sein darf, stellt sich automatisch.
Wie bei vielen der folgenden Punkte gilt auch hier: Es hängt von der Fluggesellschaft ab. Nun ist es aber durchaus üblich, dass man ein- oder mehrmals umsteigt und dabei eventuell auch die Fluggesellschaft wechselt. Daher haben sich gewisse Standards etabliert, die man als Mindestwert annehmen darf.
Mit Gepäck ist hier eingechecktes Gepäck gemeint – also die Koffer oder andere Gepäckstücke, die im Frachtraum des Flugzeugs transportiert werden (Handgepäck hier). Bei den meisten Fluggesellschaften auf Überseeflügen ist im Flugpreis ein Koffer mit einem Höchstgewicht von 23 kg enthalten. Wird dieses Gewicht überschritten, wird ein Aufpreis fällig, der je nach Fluggesellschaft sehr empfindlich sein kann. Es empfiehlt sich daher, den Koffer beim Packen zu wiegen, um nicht am Flughafen eine böse (und teure) Überraschung zu erleben.
Wichtig in diesem Zusammenhang: Das Maximalgewicht gilt je Gepäckstück. Checkt man als Paar also zwei Koffer ein, von denen einer 20 und der andere 26 Kilogramm wiegt, hat man bei einem Koffer ein Übergewicht von 3 Kilogramm, die man ggf. bezahlen muss. Die Praxis war hier früher anders, mittlerweile handhaben das die meisten Airlines aber sehr streng, wie wir schon mehrfach an Flughäfen erleben durften.
Unser Tipp: Kofferwaage mitnehmen. Eine Kofferwaage ist schon beim Packen vor der Reise sehr hilfreich, sollte jedoch auf jeden Fall mitgenommen werden. Auf dem Rückweg gilt schließlich die gleiche Freigepäckgrenze und mit den gekauften Souvenirs wird es nicht leichter, unter dem erlaubten Maximalgewicht zu bleiben. Auch das Handgepäck wird mittlerweile immer häufiger beim Einchecken gewogen. Eine digitale Kofferwaage* kann einen vor anstrengenden Diskussionen oder hohen Mehrkosten bewahren.
Die meisten Airlines bieten gegen Aufpreis Premiumkonditionen an, die neben besserem Komfort im Flugzeug (längerer Sitzabstand, besseres Essen) auch eine höhere Freigepäckmenge enthalten. Meist ist dann ein zweiter Koffer mit nochmals 23 Kilogramm im Preis inbegriffen. Business- oder First-Class-Kunden unterliegen eh nicht solch engen Beschränkungen.
Koffer für Langstreckenflüge sollten stabil und robust sein. Diese Stabilität und Robustheit bringt aber gerade bei günstigen Koffern oft ein gewisses Eigengewicht mit. Haben Sie Ihren Koffer schon mal leer gewogen? Ein Leergewicht von fünf bis sechs Kilo sind für große Koffer keine Seltenheit und teils sind sie sogar noch schwerer. Neben der eigentlichen Hülle wiegen eben auch die Rollen und die ausziehbaren Handgriffe einiges und tragen ihren Teil zu einem höheren Gesamtgewicht bei. Für Ihr eigentliches Gepäck bleibt entsprechend wenig Freigewicht übrig.
Die naheliegende Empfehlung ist daher ein sehr leichter Koffer. Es muss eben nicht das Aluminiummonster sein, das selbst die empfindlichste Kameraausrüstung (dazu später mehr) für die Arktisexpedition schützt. Solange Sie nichts Zerbrechliches im Koffer transportieren, darf es ruhig ein Textilkoffer oder – oft noch leichter – ein Kunststoff-Hartschalenkoffer sein. Ein Koffer wie der »Hauptstadtkoffer Spree«* bringt trotz komfortabler vier Rollen und stabiler Schale gerade mal 4,1 Kilo auf die Waage und ist dabei noch bezahlbar. Zudem verfügt er über ein TSA-Schloss, was gerade bei Reisen in die USA und nach Kanada wichtig ist.
In Bezug auf die Abmessungen des Koffers gibt es auch Höchstgrenzen. Die sind aber so großzügig, dass wir sie hier nicht aufführen. Mit einem handelsüblichen Koffer – selbst mit einem großen Modell – werden Sie immer innerhalb dieser Abmessungen liegen. Ein sehr großer Koffer bringt eh keine Vorteile, weil man schon bei locker gepackten mittelgroßen Koffern schnell das zulässige Gesamtgewicht überschreitet.
Unser Tipp: faltbare Reisetaschen. So eine Reisetasche* bietet gleich mehrere Vorteile gegenüber einem Koffer: Sie ist sehr leicht und sie lässt sich am Zielort leicht verstauen. Nicht immer kann man die Koffer beim Vermieter lassen. Bei One-way-Touren ist das eh ausgeschlossen. Da möchte man den knappen Stauraum im Wohnmobil nicht für Koffer vergeuden. Eine Reisetasche lässt sich flach zusammenlegen oder -rollen und ist damit die perfekte Wahl. Wer vor Ort gern einkauft, für den kann es sich zudem lohnen, eine zusätzliche Reisetasche mitzunehmen und für den Rückflug als Zusatzgepäck einzuchecken. Vorab gebucht, kostet das oft gar nicht viel.
Sportgepäck und Kindersitze
Sehr unterschiedlich sind die Bestimmungen der Fluggesellschaften zu Sportgepäck. Hier können wir nur empfehlen, sich auf den Websites der Airlines oder an den Hotlines zu erkundigen. Menge und Größe des Sportgepäcks ist dabei relevant und natürlich auch, was überhaupt zum Sportgepäck gezählt wird. Links zu den Informationsseiten vieler Fluggesellschaften für Überseeflüge nach Nordamerika finden Sie am Ende der Seite.
Gleiches gilt für sonstige Gespäckstücke, wie Kinderwagen oder Kindersitze für das Wohnmobil. Wobei wir eh empfehlen, den Kindersitz beim Wohnmobilvermieter zu mieten. In Europa gekaufte Kindersitze haben im Zweifel eh keine Zulassung in Kanada und USA. Zudem gehen Sie so auch sicher, dass der Kindersitz ins Fahrzeug passt. Sitzerhöhungen können auch vor Ort gekauft werden.
Wir empfehlen, Fotoausrüstung im Handgepäck zu transportieren. Wer einmal auf einem Flughafen den Umgang mit den eingecheckten Koffern beim Verladen in den Frachtraum gesehen hat, möchte seine Spiegelreflexkamera mit den hochwertigen Objektiven nicht im Koffer haben. Und wer eine so große Fotoausrüstung mitnimmt, dass sie nicht ins Handgepäck passt, hat dafür eh eine stabile Transportkiste und weiß, wie sie eingecheckt werden muss. Tipps zur Fotoausrüstung folgen weiter unten.
Handgepäck
Wie soll es anders sein – auch die Regelungen zum Handgepäck sind von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft unterschiedlich. Aber auch hier darf man von etablierten Standards ausgehen, zumindest was die Größe des Handgepäckstücks angeht.
Bei der Anzahl der Gepäckstücke sieht das schon wieder ganz anders aus. Manche Airlines bestehen auf maximal einem Stück Handgepäck, andere lassen zusätzlich noch eine zweite Tasche durchgehen, wenn es sich dabei um Fotoausrüstung oder einen Laptop handelt. Die zweite Tasche unterliegt dabei meist deutlich engeren Grenzen bei den Abmessungen.
Die maximalen Abmessungen für Handgepäck unterscheiden sich je nach Airline, liegen aber meist um den Bereich von 55 x 40 x 23 cm für das erste Stück. Handelsübliche Koffer oder Taschen, die mit dem Hinweis auf Handgepäcktauglichkeit angeboten werden, liegen in der Regel innerhalb dieser Grenzen. Das Maximalgewicht ist von den Fluggesellschaften oft auf Werte von 6, 8 oder 10 Kilogramm beschränkt. Manche Airlines geben aber auch gar kein Maximalgewicht an oder machen nur zur Bedingung, dass man das Handgepäck selbst ins Ablagefach stemmen können muss.
Gerade wegen der engen Gewichtsgrenzen ist es auch beim Handgepäck sehr wichtig, ein möglichst leichtes Gepäckstück zu haben, damit man darin noch viel mitnehmen kann. Und Platz sollte auch vorhanden sein, der auch noch maximal nutzbar ist. Unser vielerprobter Favorit ist der Osprey Farpoint 40*, der nicht nur für Fernreisen mit den hier genannten Vorgaben perfekt ist, sondern auch für Kurzreisen von bis zu einer Woche ein toller alleiniger Begleiter ist. Die Aufteilung ist super, er ist stabil und mit unter 1,5 Kilos dennoch sehr leicht. Zudem hat er noch ein Laptop- und Tabletfach und als besonderes Gimmik lassen sich die Gurte verstauen, was insbesondere im Flugzeug sehr bequem ist, weil man sich nicht verheddern kann.
Ist ein zweites Handgepäckstück erlaubt, unterliegt dies meist engeren Grenzen. Gerade die Dicke kann dabei der Knackpunkt sein. Hier geht man eben von einem Kleidersack, einer Handtasche oder einem Laptop aus. Auch hier wieder der Hinweis: Im Zweifel vorher auf den Websites der Fluggesellschaften abklären, was möglich und erlaubt ist (Links unten).
In den letzten Jahren haben wir immer häufiger beobachtet, dass die angegebenen Grenzen – sowohl Gewicht als auch Abmessungen – für das Handgepäck auch wirklich kontrolliert wurden. Dabei werden teilweise nur minimale Toleranzen akzeptiert. Und zu hohes Gewicht kann bei Überschreiten der Grenzen richtig ärgerlich werden, weil das Handgepäck dann eingecheckt werden muss. Und ein zusätzliches Gepäckstück kurzfristig einzuchecken ist eben teuer.
Unser Tipp: Ein Kugelschreiber im Handgepäck. Ob Sie noch eine Einreiseinfo ausfüllen müssen oder dem gerade kennengelernten Sitznachbarn Ihre E-Mail-Adresse aufschreiben wollen – ein Kugelschreiber sollte in Ihrem Handgepäck nicht fehlen. Und für den Komfort auf dem langen Flug empfehlen wir noch ein aufblasbares Nackenkissen. Und wenn Sie gute kompakte Kopfhörer haben, sollten Sie auch die einpacken, um das In-flight-Entertainment genießen zu können.
Flüssigkeiten im Handgepäck
Ein leidiges Thema sind die Flüssigkeiten im Handgepäck. Wobei das bei Fernreisen eigentlich nicht so tragisch ist, weil es ja nicht nötig ist, Zahncreme und Parfüm im Handgepäck zu haben. Den großen Koffer hat man ja eh dabei. Bei Kurzreisen, wie man sie geschäftlich oft unternimmt, beschränkt man sich ja gern aufs Handgepäck und muss sich um diese Dinge viel mehr Gedanken machen.
Daher nur kurz: Flüssigkeiten – dazu gehören auch Salben und Cremes – müssen in einem wiederverschließbaren, durchsichtigen Plastikbeutel von maximal einem Liter Inhalt mitgeführt werden. Kein Behälter in diesem Beutel darf mehr als 100 ml enthalten. Pro Person ist nur einer dieser Beutel erlaubt und er muss vollständig verschlossen werden können. Je nach Form und Größe der Flüssigkeitspackungen sind es also nur wenige Teile, die in diesen Beutel passen. Passende Beutel gibt es im Supermarkt als »Ziplock-Beutel« zu kaufen. Eigentlich Gefrierbeutel, werden sie mittlerweile schon mit der Zusatzangabe »handgepäcktauglich« angeboten. Bessere Varianten* bieten sich für Langstreckenflüge mit Umsteigen an und sind nicht viel teurer.
Unser Tipp: Eine Flasche Wasser. Zwar wird man während des Fluges vom Kabinenpersonal meist gut umsorgt, trotzdem hat man auch mal Durst, wenn gerade keine Runde der Flugbegleiter ansteht. Und Trinken während eines langen Fluges ist wichtig. Daher sollte man nach dem Absolvieren des Sicherheitschecks eine Flasche Wasser kaufen und im Handgepäck verstauen. Alles, was hinter dem Sicherheitscheck erhältlich ist, darf auch ins Handgepäck für den jeweiligen Flugabschnitt. Beim Umsteigen kann allerdings auch das Handgepäck erneut kontrolliert werden. An immer mehr Flughäfen gibt es mittlerweile auch Auffüllstationen für Wasser. Man kann dann mit einer leeren Flasche durch die Security und sie anschließend auffüllen.
Fotoausrüstung
Im Team sind wir alle ein bisschen fotoverrückt und vielen Wohnmobilurlaubern geht es nicht anders. Dementsprechend besteht die Fotoausrüstung nicht nur aus einem Smartphone, sondern eher aus ein oder zwei Kameragehäusen, einer Auswahl an Objektiven und viel Zubehör. Dazu kommt eventuell auch noch ein Laptop, auf dem Bilder gleich gesichert und bearbeitet werden können. Nichts davon möchte man gern ins eingecheckte Gepäck geben.
Wie bei anderen Gepäckstücken auch, kann man sich auch bei Kamerataschen züchtigen und loslassen. Aus eigener Erfahrung können wir den Kamerarucksack von Amazon Basics* empfehlen. Ein 15-Zoll-Laptop hat im eigenen, gepolsterten Fach ausreichend Platz und für die Kamera und das Zubehör ist bestens gesorgt. Das Preis-Leistungsverhältnis ist hervorragend.
Unser Tipp: eine Laptoptasche. Neben dem normalen Handgepäckstück ist oft eine eigene Tasche für den Laptop erlaubt. Hat man Probleme mit dem Gewicht des Handgepäcks – sechs Kilo wie bei Condor sind für eine Fotoausrüstung nicht viel –, ist es gut, bei einer Kontrolle ganz entspannt den 2-Kilo-Laptop inklusive Netzteil aus dem Handgepäck ziehen zu können. Schließlich kann man ihn getrennt mitführen. Nach der Kontrolle kommt er in seiner Tasche einfach wieder ins Laptopfach des Handgepäcks.
Powerbanks (Zusatzakkus)
Ein Punkt, der immer wieder für Unsicherheit sorgt, ist das Mitführen von Zusatzakkus, auch Powerbanks genannt. Diese Powerbanks werden meist dazu genutzt, unterwegs das Smartphone oder Tablet mit Strom zu versorgen, wenn gerade mal kein Anschluss in der Nähe ist. Größere Powerbanks bieten sich an, wenn man gleich mehrere Geräte für mehrere Tage sicher betreiben will, kleinere Powerbanks wie in der Abbildung links können auch schön bei Wanderungen oder beim Stadtausflug mitgeführt werden. Mehr Infos zu den Powerbanks gibt es auf unserer Seite zu Stromversorgung und Adaptern.
Obwohl solche Geräte schon seit einigen Jahren auf dem Markt sind, gibt es doch immer wieder Verunsicherung, selbst bei Mitarbeitern der Fluggesellschaften. Erschwert wird das noch durch unklare Angaben in den Gepäckbestimmungen, schlechte Übersetzungen oder einfach nur dadurch, dass der Begriff »Powerbank« trotz seiner Verbreitung in den offiziellen Verlautbarungen der Airlines nie auftaucht.
Eigentlich ist es ganz einfach: Powerbanks sind Zusatzakkus bzw. Batterien mit Lithium-Anteil. Und damit fallen Sie unter die Regelung für gefährliche Güter im Luftverkehr. Und dort sind die Regelungen wiederum international klar. Wir erläutern das im Folgenden.
Regelung für Powerbanks im Handgepäck
Eins vorweg: Powerbanks oder andere Zusatzakkus dürfen nicht ins eingecheckte Gepäck! Batterien und Akkus dürfen in Koffern nur innerhalb der Geräte mitgeführt werden, die sie benötigen. Damit fallen Zusatzakkus automatisch raus.
Für das Mitführen von Powerbanks im Handgepäck gelten je nach Fluggesellschaft teils exakte, teils schwammige Regeln. Zusammenfassend lässt sich aber folgende Regel generalisieren, mit der Sie beim Sicherheitscheck keine Probleme erwarten müssen.
Manche Fluggesellschaften begrenzen das Mitführen auf zwei Powerbanks pro Person. Andere schreiben von »nachvollziehbaren Mengen«. Mit zwei Powerbanks sollte man zwar eh hinkommen, bei dreien dürfte es aber auch keine Probleme geben.
Es gibt eine Begrenzung bei der Leistung: Bis zu einer Leistung von 100 Wh (Wattstunden) dürfen die Geräte ohne vorherige Zustimmung der Fluggesellschaft ins Handgepäck. Zwischen 100 Wh und 160 Wh bedarf es der vorherigen Zustimmung der Fluggesellschaft und Akkus über 160 Wh dürfen gar nicht mitgeführt werden. Bei dieser Leistung sind wir aber nicht mehr bei Powerbanks sonder eher im Bereich von Akkus für Rollstühle oder E-Bikes.
Die Leistung der üblicherweise erhältlichen Powerbanks ist meist nicht in Wattstunden sondern in Milliamperstunden (mAh) angegeben. Um einen Vergleich zu den Angaben der Fluggesellschaft zu haben, rechnen wir in der folgenden Tabelle mal ein paar typische Werte um. Die Berechnung folgt dabei der Formel Wh = mAh × V / 1000
(Wattstunden gleich Milliamperstunden mal Volt geteilt durch Tausend). Für unsere Tabelle rechnen wir mit 5 Volt als typischen Wert der Ausgangsspannung der Powerbanks.
mAh | Wh |
---|---|
3.000 | 15 |
4.000 | 20 |
5.000 | 25 |
8.000 | 40 |
10.000 | 50 |
12.000 | 60 |
14.000 | 70 |
16.000 | 80 |
18.000 | 90 |
20.000 | 100 |
25.000 | 125 |
32.000 | 160 |
36.000 | 180 |
Wie Sie der Tabelle entnehmen können, sind selbst größere Powerbanks von 16.000 mAh noch problemlos im Handgepäck mitzunehmen. Mit solchen Zusatzakkus können Sie meist zwei oder mehr Geräte gleichzeitig laden und die Kapazität reicht auch gleich für mehrere Ladungen. Selbst eine kleine Powerbank wie die oben abgebildete liefert mit 5.200 mAh mindestens eine komplette Aufladung für ein modernes Smartphone.
Ab 20.000 mAh muss der Mitnahme durch die Fluggesellschaft zugestimmt werden und Akkus mit mehr als 36.000 mAh dürfen gar nicht mitgeführt werden, auch nicht im eingecheckten Gepäck. Denken Sie daran, die Anmeldung für die zustimmungspflichtigen Akkus vor dem Sicherheitscheck einzuholen. Wichtig ist auch, dass die Kapazität auf den Powerbanks zu sehen ist. Im Zweifelsfall erspart das die ein oder andere Diskussion.
Unser Tipp: Nehmen Sie mehrere Powerbanks in unterschiedlichen Größen mit. Selbst Powerbanks, die ausreichend Kapazität besitzen, um ein Smartphone fünfmal und mehr zu laden oder auch ein Tablet mehrfach mit Strom zu versorgen, kosten mittlerweile schon weniger als 50 Euro, z. B. bei Amazon*. Wir empfehlen eine Kombination aus einer kleinen Powerbank wie oben abgebildet, die sogar in die Hosentasche passen, und einer größeren, die für anspruchsvollere Aufgaben geeignet ist. Damit kommt man auch ein paar Tage ohne Stromanschluss über die Runden und alle paar Tage ist man eh wieder mit dem Wohnmobil unterwegs und kann sowohl die Geräte als auch die Powerbanks wieder am 12-Volt-Anschluss des Fahrzeugs laden (Adapter nicht vergessen).
Gefährliche Gegenstände
Die »gefährlichen Gegenstände« richten sich nach einer Liste der IATA (International Air Transport Association, Internationale Luftverkehrs-Vereinigung). Eine vollständige Liste findet sich unter den Links weiter unten. Wir greifen hier nur einige Punkte auf und erläutern sie gegebenenfalls. Diese gefährlichen Güter sind im Gepäck (also auch im eingecheckten Gepäck) generell verboten:
- Motoren aller Art, (ausgenommen Elektromotoren mit Trockenbatterie für Rollstühle)
- Lithium-Batterien (darauf gehen wir weiter oben »Powerbanks« detailliert ein)
- Aktentaschen und Sicherheitsaktenkoffer mit Alarmanlage, Lithiumbatterien oder pyrotechnischem Material
- Explosivstoffe, Feuerwerkskörper, Fackeln, Leucht- oder Rauchsignale
- Behälter mit Gas (z. B. Campinggas oder Bärenspray)
- Behälter mit entflammbaren Flüssigkeiten (z. B. Feuerzeugbenzin)
- Entflammbare Feststoffe (z. B. Streichhölzer)
- Magnetische Materialien (Das gilt wohl eher für starke Magnete, z. B. Industriemagnete. Eine Kanadaflagge als Kühlschrankmagnet bereitet keine Probleme.)
- Ätzende Stoffe und oxidierende Substanzen (Säuren und Bleichen)
- Giftige Substanzen
- Radioaktive Materialien
- E-Zigaretten (Immer mehr Fluggesellschaften bestehen darauf, die nicht mehr im Gepäck zu befördern. Am Körper des Reisenden oder im Handgepäck dürfen sie aber meist mitgeführt werden.)
- Für Munition und Sport- oder Jagdwaffen gibt es gesonderte Bestimmungen, die Sie direkt bei den Fluggesellschaften einsehen oder erfragen sollten.
Im Handgepäck sind natürlich auch spitze und scharfe Gegenstände verboten. Und dazu gehören auch schon Nagelscheren und kleinste Taschenmesser. Einfach in den Koffer damit und es gibt weder Probleme noch Diskussionen bei der Sicherheitskontrolle.
Für Flüge in die USA oder mit Zwischenstopp in den USA kommt noch hinzu, dass dort das Mitführen von Feuerzeugen generell verboten ist. Feuerzeuge jeder Art sind weder im Gepäck noch im Handgepäck noch an der Person erlaubt.
Hilfreiche Links
- Informationen zu Gefahrgut im Gepäck beim Luftfahrtbundesamt
- Infos zu »gefährlichen Gütern« im Gepäck (Condor)
- Gepäckratgeber der Lufthansa
- Gepäckinformationen bei British Airways
- Gepäckinformationen bei Air Canada
- Gepäckinformationen bei Air Transat
- Gepäckinformationen bei Air France
- Gepäckinformationen bei United Airlines
- Gepäckinformationen bei Austrian Airlines
- Gepäckbestimmungen bei Swiss Air
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